Auf die Rechtsbeschwerde des Klägers wird der Beschluss des Landgerichts Nürnberg-Fürth - 11. Zivilkammer - vom 6. Juni 2018 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Streitwert: 4.316,21 €
I. Der Kläger fordert von der Beklagten nach einem Widerspruch gegen das Zustandekommen einer im Jahr 2000 nach dem sogenannten Policenmodell des §
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