I.
Mit Urteil des Amtsgerichts Homburg vom 28. 10. 2002 wurde der Angeklagte wegen Pfandkehr und Betruges in 3 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Nach Verkündung des Urteils wurde dem in der Hauptverhandlung anwaltlich nicht vertretenen Angeklagten ausweislich der Sitzungsniederschrift mündlich Rechtsmittelbelehrung erteilt; ein Merkblatt mit einer schriftlichen Rechtsmittelbelehrung wurde ihm nicht ausgehändigt.
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