1. Die Berufung des Klägers und Berufungsklägers gegen das am 09.12.2022 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main (2-
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger und Berufungskläger.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Der Kläger und Berufungskläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckbaren Betrages leistet.
5. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 49.999,99 € festgesetzt.
I.
Die Parteien streiten um die Wiedergutschrift einer Kontobelastung.
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