Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 17.10.2019 (
Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Kündigung während der vereinbarten Probezeit und vor Ablauf der Wartefrist im Kleinbetrieb sowie über einen Zahlungsanspruch.
Die Beklagte betreibt ein Zahnlabor (Dentaltechnik) mit deutlich weniger als zehn Arbeitnehmern.
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