Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Ravensburg vom 31.3.2022 (Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 54.927,93 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 8.10.2019 zu bezahlen.
2. 3. II. III. IV.
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