1. Das Versäumnisurteil vom 17.05.2023 wird aufrechterhalten.
2. Der Kläger trägt die weiteren Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
5. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf bis zu 7.000,00 EUR festgesetzt.
I.
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