OLG Brandenburg - Urteil vom 12.07.2023
11 U 250/22
Normen:
ZPO § 540 Abs. 2; ZPO § 313a; VVG § 203 Abs. 5; VVG § 203 Abs. 2 S. 1; ZPO § 269 Abs. 3; ZPO § 91;
Vorinstanzen:
LG Potsdam, vom 05.08.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 13 O 151/21

Wirksamkeit einer Prämienanpassung in der privaten KrankenversicherungHerausgabe von Nutzungen bei Überzahlung von Beiträgen zur privaten KrankenversicherungRückerstattung überzahlter Krankenversicherungsbeiträge bei unwirksamer PrämienanpassungVoraussetzungen der Begründung zur Prämienerhöhung

OLG Brandenburg, Urteil vom 12.07.2023 - Aktenzeichen 11 U 250/22

DRsp Nr. 2023/10506

Wirksamkeit einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung Herausgabe von Nutzungen bei Überzahlung von Beiträgen zur privaten Krankenversicherung Rückerstattung überzahlter Krankenversicherungsbeiträge bei unwirksamer Prämienanpassung Voraussetzungen der Begründung zur Prämienerhöhung

Die Anpassung einer Krankenversicherungsprämie ist nur wirksam, wenn in der Begründung gegenüber dem Versicherten die maßgeblichen Gründe für die Neufestsetzung genannt werden, die Rechnungsgrundlage angegeben wird und erklärt wird, dass die Veränderung nicht nur vorübergehend ist. Ob diese Voraussetzungen bezüglich einer Prämienanpassung erfüllt sind, kann nur im Rahmen einer Einzelfallprüfung festgestellt werden.

1. Das Versäumnisurteil vom 17.05.2023 wird aufrechterhalten.

2. Der Kläger trägt die weiteren Kosten des Berufungsverfahrens.

3. Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

5. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf bis zu 7.000,00 EUR festgesetzt.

Normenkette:

ZPO § 540 Abs. 2; ZPO § 313a; VVG § 203 Abs. 5; VVG § 203 Abs. 2 S. 1; ZPO § 269 Abs. 3; ZPO § 91;

Gründe:

I.