Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Heilbronn vom 15.2.2021 wie folgt abgeändert:
1.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 9.019,41 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 25.11.2020 zu zahlen.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Die weitergehende Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
III.Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 1/3, die Beklagte 2/3.
IV.Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil im Umfang der Zurückweisung der Berufung sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
V.Die Revision wird für beide Parteien zugelassen.
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Streitwert des Berufungsverfahrens: bis 65.000 €
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