LG Lübeck, vom 04.06.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 400/20
Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in einer privaten KrankenversicherungUnterschreitung des Schwellenwertes von 10 %Inhaltskontrolle von AGB eines Versicherungsvertrags
SchlHOLG, Urteil vom 13.12.2021 - Aktenzeichen 16 U 94/21
DRsp Nr. 2022/1602
Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in einer privaten KrankenversicherungUnterschreitung des Schwellenwertes von 10 %Inhaltskontrolle von AGB eines Versicherungsvertrags
1. Eine Beitragsanpassungsklausel in der privaten Krankheitskostenversicherung, die § 8b Abs. 2 MB/KK entspricht, ist unwirksam, da ihr Wortlaut eine Beitragsanpassung nach Ermessen des Versicherers auch bei einer nur vorübergehenden Veränderung der Versicherungsleistungen zulässt entgegen der insoweit zwingenden gesetzlichen Regelungen der §§ 12b Abs. 2 Satz 2 VAG a.F., 155 Abs. 3 Satz 2 VAG, 203 Abs. 2 VVG.2. Die Unwirksamkeit einer Beitragsanpassungsklausel in der privaten Krankheitskostenversicherung, die § 8b Abs. 2 MB/KK entspricht, lässt den von ihr sprachlich und inhaltlich selbstständigen Teil einer § 8b Abs. 1 MB/KK entsprechenden Beitragsanpassungsklausel unberührt; der unwirksame Teil der Klausel wird durch die gesetzliche Regelung des § 203 Abs. 2VVG ersetzt (entgegen OLG Köln, Urteil vom 22. September 2020 - I-9 U 237/19 - juris).Orientierungssätze:Eine Beitragsanpassungsklausel in der privaten Krankheitskostenversicherung, die § 8b Abs. 2 MB/KK 2009 entspricht, ist unwirksam, weil sie entgegen § 203 Abs. 2VVG Beitragsanpassungen auch bei einer nur vorübergehenden Veränderung der Versicherungsleistungen zulässt.
Tenor
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" abrufen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.