1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 03.03.2023, Az.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
5. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf bis zu 6.000,00 EUR festgesetzt.
I.
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