BayObLG - Beschluß vom 26.06.1986
RReg 2 St 99/86
Normen:
PflVG § 6 ; VVG § 39 Abs. 3 ;
Fundstellen:
ZfS 1986, 317

Zahlung der Haftpflichtversicherungsprämie innerhalb eines Monats nach Eingang der Kündigung

BayObLG, Beschluß vom 26.06.1986 - Aktenzeichen RReg 2 St 99/86

DRsp Nr. 1998/9550

Zahlung der Haftpflichtversicherungsprämie innerhalb eines Monats nach Eingang der Kündigung

Wird die Haftpflichtversicherungsprämie innerhalb eines Monats nach Eingang der Kündigung des Versicherungsverhältnisses bezahlt, so entfällt nach §39 Abs. 3 Satz 3 1. Alt. VVG die Kündigungswirkung, da die Kündigung, die unter der auflösenden Bedingung der fristgerechten Zahlung steht und mit Bedingungseintritt ihre Wirkung verliert.

Normenkette:

PflVG § 6 ; VVG § 39 Abs. 3 ;
Fundstellen
ZfS 1986, 317