OLG Saarbrücken - Urteil vom 23.10.2019
5 U 19/19
Normen:
VVG § 28 Abs. 3 S. 1;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 31.01.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 262/17

Zahlung von KrankentagegeldVerspätete Anzeige eines VersicherungsfallesFehlende Auswirkung einer Obliegenheitsverletzung des VersicherungsnehmersGeführter Kausalitätsgegenbeweis

OLG Saarbrücken, Urteil vom 23.10.2019 - Aktenzeichen 5 U 19/19

DRsp Nr. 2020/10647

Zahlung von Krankentagegeld Verspätete Anzeige eines Versicherungsfalles Fehlende Auswirkung einer Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers Geführter Kausalitätsgegenbeweis

Führt die Leistungsprüfung des Krankentagegeldversicherers trotz verspäteter Anzeige des Versicherungsfalles im Ergebnis zur uneingeschränkten Eintrittspflicht im gesamten maßgeblichen Zeitraum, so hat sich die Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers unbeschadet etwaiger Erschwernisse im Feststellungsverfahren nicht ursächlich ausgewirkt und ist der Kausalitätsgegenbeweis des § 28 Abs. 3 Satz 1 VVG insoweit als geführt anzusehen.

I. Auf die Berufung des Klägers wird das am 31. Januar 2019 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken - 14 O 262/17 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 10.312,50 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 28. Dezember 2017 zu zahlen.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits fallen der Beklagten zur Last.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 10.312,- Euro festgesetzt.

Normenkette:

VVG § 28 Abs. 3 S. 1;

Gründe:

I.