Der Antrag wird als unzulässig zurückgewiesen.
Die Antragstellerin hat die Gerichtskosten zu tragen.
Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
Der Geschäftswert wird auf 945,00 EUR festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
1. 2.
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