BayObLG - Beschluß vom 21.10.1986
RReg 1 St 284/86
Normen:
StGB §§ 69, 69a Abs. 1, Abs. 4 ; StPO § 318 ;
Fundstellen:
DAR 1987, 306 (Bär)

Zulässigkeit einer Sperrfrist bei Entziehung der Fahrerlaubnis

BayObLG, Beschluß vom 21.10.1986 - Aktenzeichen RReg 1 St 284/86

DRsp Nr. 1998/9594

Zulässigkeit einer Sperrfrist bei Entziehung der Fahrerlaubnis

1. Die Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist kommt nur in Betracht, wenn ein Eignungsmangel noch besteht. Ihre Dauer darf nach § 69a Abs. 4 StGB unter Berücksichtigung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis drei Monate nicht unterschreiten.2 a.) Im Falle der wirksamen Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch sind nicht nur die tatrichterlichen Feststellungen zur Schuldfrage, sondern auch jene, die als doppelrelevante Umstände zugleich für Schuld- und Straffrage von Bedeutung sind, einschließlich solcher, die das Tatgeschehen näher beschreiben bindend.