Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Schwerin vom 31.08.2009 -
Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.
Der Wert der Berufung beträgt 5.201,80 Euro.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I. Der Kläger nimmt die beklagte Versicherung auf Schadenersatz nach einem Verkehrsunfall in Anspruch, der sich am 06.03.2008 ereignet hat. Die Haftung der Beklagten für die durch den Unfall entstandenen Schäden des Klägers ist außer Streit.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|