Auf die Berufungen beider Parteien wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 7. Oktober 2021 -
"Das Versäumnisurteil der Kammer vom 2. Januar 2020 - Az.:
Hinsichtlich der darüber hinaus gehenden Hauptforderung, der außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten und der jeweils darauf entfallenden Zinsen wird das Versäumnisurteil aufgehoben und die Klage abgewiesen."
Die weitergehenden Berufungen werden zurückgewiesen.
II.Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
III. IV. V.
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