Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 16. November 2016 -
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3.Die Revision wird zugelassen.
Die Klägerin begehrt die Korrektur der hinsichtlich eines Kraftfahrzeugs gespeicherten Halterdaten.
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