OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 28.01.2005
25 U 210/03
Normen:
BGB § 437 Nr. 2 § 440 ;
Fundstellen:
DAR 2005, 284
NJW-RR 2005, 1222

Zum Bestehen von Schadensersatzansprüchen gegen einen Importeur von EU-Fahrzeugen

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 28.01.2005 - Aktenzeichen 25 U 210/03

DRsp Nr. 2005/13694

Zum Bestehen von Schadensersatzansprüchen gegen einen Importeur von EU-Fahrzeugen

Gewährleistungsansprüche des Käufers eines EG-Neuwagens bestehen dann nicht gegen den Importeur, wenn dieser lediglich als Vermittler tätig war und dies im Vertrag klar zum Ausdruck gekommen ist.

Normenkette:

BGB § 437 Nr. 2 § 440 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Hinsichtlich des diesem Rechtsstreit zugrunde liegenden Sachverhaltes wird auf die tatsächlichen Feststellungen des Landgerichts im angefochtenen Urteil vom 30.9.2003 Bezug genommen, die klarstellend wie folgt ergänzt werden (§ 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO):