OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 14.07.1995
24 U 5/94
Normen:
AGBG § 5 ;
Fundstellen:
DAR 1995, 444
DRsp I(133)585a
NJW 1995, 3259
OLGReport-Frankfurt 1995, 217
SP 1996, 45

Zur Ermittlung des Zeitwertes eines Ä hier: LeasingÄFahrzeuges unter Berücksichtigung verschiedener Teilmärkte

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 14.07.1995 - Aktenzeichen 24 U 5/94

DRsp Nr. 1996/29401

Zur Ermittlung des Zeitwertes eines Ä hier: LeasingÄFahrzeuges unter Berücksichtigung verschiedener Teilmärkte

1. Die Ermittlung des Zeitwertes (Verkehrswert) eines gebrauchten Kraftfahrzeuges kann auf unterschiedlichen Teilmärkten zu unterschiedlichen Ergebnissen führen.2. Beim Handeln mit gebrauchten Kraftfahrzeugen ist im wesentlichen die Preisbildung auf den Teilmärkten Verkauf an Händler, Verkauf von Händler und Verkauf Privat an Privat zu berücksichtigen.3. Der Zeitwert gebrauchter Kraftfahrzeuge bestimmt sich im Einzelfall nach einer Vielzahl (zufälliger) Faktoren; Marktübersichten können dabei als verläßliche Einschätzungsgrundlagen angesehen werden.4. Der Verwertungserlös eines geleasten Fahrzeuges nach Abzug der Leasingzeit kann sich an einem (leicht angehobenen) Händlereinkaufswert orientieren.