OVG Niedersachsen - Beschluss vom 02.11.2005
12 ME 315/05
Normen:
StVZO § 31a Abs. 1 S. 1 ;
Fundstellen:
DAR 2006, 167

Zur Fahrtenbuchauflage für den gesamten Fahrzeugpark eines Halters - Fahrtenbuchauflage; Fahrzeugpark; Fuhrpark

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 02.11.2005 - Aktenzeichen 12 ME 315/05

DRsp Nr. 2008/998

Zur Fahrtenbuchauflage für den gesamten Fahrzeugpark eines Halters - Fahrtenbuchauflage; Fahrzeugpark; Fuhrpark

»1. Bei mehreren unaufgeklärt gebliebenen Verkehrsverstößen mit verschiedenen auf einen Halter zugelassenen Firmenfahrzeugen kann die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bezogen auf den gesamten Fahrzeugpark gerechtfertigt sein.2. Eine solche Anordnung bedarf einer ihre Auswirkungen auf den betroffenen Halter bzw. Fahrzeugführer berücksichtigenden Verhältnismäßigkeitsprüfung und setzt deshalb Ermittlungen über Art und Umfang des Fahrzeugparks voraus.«

Normenkette:

StVZO § 31a Abs. 1 S. 1 ;
Fundstellen
DAR 2006, 167