Die Berufung ist begründet, mit der Folge, daß die Klage abzuweisen ist. Die Klägerin hat keinen Anspruch auf Ersatz des Schadens an ihrem Pkw Typ Jaguar, der am 13. Januar 2002 durch herabfallenden Schnee verursacht wurde.
Der Anspruch ist schon dem Grunde nach nicht gegeben.
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