Zurechnung des Verschuldens des gesetzlichen Vertreters im Rahmen des Mitverschuldens
BGH, Urteil vom 08.03.1951 - Aktenzeichen III ZR 65/50
DRsp Nr. 1994/6674
Zurechnung des Verschuldens des gesetzlichen Vertreters im Rahmen des Mitverschuldens
Die ständige Rechtsprechung des RG; daß dem Geschädigten bei einer Klage aus unerlaubter Handlung hinsichtlich der Entstehung des Schadens mitursächliches Verschulden seines gesetzlichen Vertreters nicht nach § 254 Abs. 1BGB anzurechnen ist, wird aufrechterhalten.