BGH - Urteil vom 08.03.1951
III ZR 65/50
Normen:
BGB § 254 ;
Fundstellen:
BGHZ 1, 248
VRS 3, 241

Zurechnung des Verschuldens des gesetzlichen Vertreters im Rahmen des Mitverschuldens

BGH, Urteil vom 08.03.1951 - Aktenzeichen III ZR 65/50

DRsp Nr. 1994/6674

Zurechnung des Verschuldens des gesetzlichen Vertreters im Rahmen des Mitverschuldens

Die ständige Rechtsprechung des RG; daß dem Geschädigten bei einer Klage aus unerlaubter Handlung hinsichtlich der Entstehung des Schadens mitursächliches Verschulden seines gesetzlichen Vertreters nicht nach § 254 Abs. 1 BGB anzurechnen ist, wird aufrechterhalten.

Normenkette:

BGB § 254 ;
Fundstellen
BGHZ 1, 248
VRS 3, 241