Zurückerstattung von Schadensausgleichszahlung bei nachträglicher Feststellung der Alleinverantwortung des Schädigers
LG Cottbus, Urteil vom 19.11.1998 - Aktenzeichen 2 O 310/97
DRsp Nr. 2003/16669
Zurückerstattung von Schadensausgleichszahlung bei nachträglicher Feststellung der Alleinverantwortung des Schädigers
Schadensausgleichszahlungen, die ein Haftpflichtversicherer nach einem Unfall aufgrund Teilungsabkommens an einen Krankenversicherer geleistet hat, sind vom Schädiger zurückzuerstatten, wenn sich später die Alleinverantwortung des Schädigers herausstellt.