Zusicherung einer Eigenschaft beim Gebrauchtwagenkauf
OLG Hamm, Urteil vom 05.05.1995 - Aktenzeichen 19 U 202/94
DRsp Nr. 1997/1953
Zusicherung einer Eigenschaft beim Gebrauchtwagenkauf
Eine Zusicherungshaftung für Fahrbereitschaft und Betriebssicherheit beim Gebrauchtwagenkauf kann sich nicht nur aus entsprechenden ausdrücklichen Angaben sondern auch aus dem Hinweis ergeben, das Fahrzeug sei vor kurzem ("neu") vom TÜV abgenommen.