Das angefochtene Urteil wird mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.
Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Angeklagte wegen eines am 27.01.2010 begangenen fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden ist.
Im Übrigen wird die Sache zur Verhandlung und Entscheidung über die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Hameln vom 27.07.2010 an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Hannover zurückverwiesen.
Soweit das Verfahren eingestellt worden ist, trägt die Landeskasse die Verfahrenskosten und die notwendigen Auslagen des Angeklagten.
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