Abfindung bei unterbliebener Einheitswertfestsetzung
BGH, Urteil vom 17.11.2000 - Aktenzeichen V ZR 334/99
DRsp Nr. 2000/10509
Abfindung bei unterbliebener Einheitswertfestsetzung
»Der Umstand, daß die nach § 21 Abs. 1BewG in regelmäßigen Zeitabständen von sechs Jahren vorzunehmende Hauptfeststellung des Einheitswertes seit dem Inkrafttreten der Neufassung der HöfeO im Jahre 1976 unterblieben ist, hat zur Folge, daß die an die Einheitswertfestsetzung geknüpfte Abfindungsregelung des § 12 HöfeO lückenhaft geworden ist, soweit sich die seinerzeit zugrundegelegte Wertrelation zwischen Einheitswert und Ertragswert des Hofes infolge der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse erheblich verschoben hat. Diese Lücke ist durch eine entsprechende Anwendung des § 12 Abs. 2 Satz 3 HöfeO zu schließen.«
Normenkette:
HöfeO § 12 Abs. 2 S. 3;
Tatbestand:
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