Für Sie u.a. aktualisiert


06.04.23

Das neue Benutzerkonto – jetzt unkompliziert auf das Erbrecht zugreifen!

Sie wollen auf dem schnellsten Weg über PC, Smartphone oder Tablet auf die Fachinhalte zugreifen?

  • Mit der Mein Deubner-App für Windows gelangen Sie mit einem Klick in Ihr Benutzerkonto und zu Ihrem Produkt - Sie brauchen sich Ihre Zugangsdaten nicht mehr zu merken
  • Für die mobile Nutzung via Smartphone und Tablet nutzen Sie die Mein Deubner-App für IOS und Android.

Alle Apps stehen unter https://www.deubner-recht.de/service/app.html für Sie bereit.


Aktuelle Informationen

Praxisrelevante Rechtsprechung
Wie gewohnt haben unsere Experten die aktuell im Erbrecht zivil- wie steuerrechtlich relevante Rechtsprechung für Sie besprochen.

Dieses Mal im Zivilrecht interessant:

  • Kein Auskunftsanspruch von Miterben aus Auftragsverhältnis bei Erledigung von Geldgeschäften für einen Familienangehörigen
  • Pflicht des Erben zur Übersendung des notariellen Nachlassverzeichnisses
  • Auslegung gleichzeitig erfasster Testamente

Dieses Mal im Steuerrecht interessant:

  • Grundstückswertermittlung bei Existenz eines zeitnahen Kaufpreises
  • Gesonderte Feststellung des Grundbesitzwerts gegenüber einem Vermächtnisnehmer
  • Anwendungsfragen zum KöMoG
  • Jahressteuergesetz 2022

BERATUNG DES UNTERNEHMERS ODER SEINER ERBEN/SPEZIELLE BERATUNGSSITUATIONEN UND PROZESSUALE FRAGEN

Das neue Notvertretungsrecht für Ehegatten bei Bewusstlosigkeit oder Krankheit
Nach dem bis zum 31.12.2022 geltenden Recht konnten sich Ehegatten nicht gegenseitig vertreten. Es musste eine Betreuerbestellung angeregt werden, ggf. ein vorläufiger Betreuer per einstweiliger Anordnung (§ 300 FamFG). Ab dem 01.01.2023 sieht § 1358 BGB ein auf sechs Monate befristetes Vertretungsrecht des Ehegatten vor. Das Ehegattenvertretungsrecht besteht, wenn der vertretene Ehegatte aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Krankheit seine Angelegenheiten der Gesundheitssorge rechtlich nicht regeln kann. Näheres hierzu finden Sie im komplett überarbeiteten und aktualisierten Teil 6/3.


STEUERASPEKTE BEI GESTALTUNGSBERATUNG UND ERBFALL

Begünstigungen für betriebliches Vermögen
Die Vererbung betrieblichen Vermögens erfordert besonderes strategisches Vorgehen, um in den Genuss erbschaftsteuerlicher Vergünstigungen zu kommen. Welche Voraussetzungen müssen hierzu erfüllt sein? Was zählt zum begünstigungsfähigen Vermögen, was zum begünstigten Vermögen und was zum Verwaltungsvermögen? Gewohnt praxisnah erfahren Sie alles Wesentliche zu diesem Themenkomplex im aktualisierten Teil 8/6. Viele Beispiele erleichtern Ihnen die Mandatsbearbeitung.

Umwandlungen zwischen GmbH und Personenunternehmen
Eine steueroptimale Unternehmensnachfolge kann u.U. einen Wechsel der Rechtsform erfordern. In den ersten Kapiteln von Teil 8/9 geht es ausführlich um die Umwandlung von Personenunternehmen in Kapitalgesellschaften. Mit der erforderlichen Detailtiefe erhalten Sie hier Antworten auf alle praxisrelevanten Fragen.

Ganz generell interessant

Eine Arbeitserleichterung für den Praktiker: Die Musterbibliothek
Die vielen praxisrelevanten Muster können Sie auf zwei Wegen nutzen: Sie lassen sich zum einen unmittelbar aus den zugehörigen Texten heraus als Datei herunterladen. Zum anderen können Sie unmittelbar in der Musterbibliothek recherchieren und die Muster hier herunterladen. Um Ihnen hier einen besseren Überblick zu geben, haben wir die Struktur der Musterbibliothek derjenigen der Texte, also der Inhalte des Praxishandbuchs, angepasst.

Ihr besonderer Vorteil: Die Musterbibliothek enthält zahlreiche Muster, die nicht in den Texten enthalten sind. Hier lohnt sich immer ein Blick, wenn Sie auf der Suche nach praktischen Vorlagen sind.
 

Immer einen Blick wert: Das Rechtsprechungsarchiv
Urteilsbesprechungen im Rahmen der praxisrelevanten aktuellen Rechtsprechung (Teile 2/4 und 2/5) werden turnusmäßig aktualisiert. Das bedeutet, an dieser Stelle finden Sie immer die neuesten Entscheidungsbesprechungen mit Tipps zu Relevanz und Bedeutung in der Praxis.

Auch danach sind diese nicht für Sie verloren – dauerhaften Zugriff hierauf haben Sie im Archiv der Entscheidungsbesprechungen – unmittelbar oder über die bequeme Suchfunktion: