A. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurden in den Streitjahren (1990 bis 1992) als Ehegatten zur Einkommensteuer zusammenveranlagt. Der Kläger bewirtschaftet einen 55 ha großen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb auf Eigentumsflächen und zugepachtetem Grund und Boden. Zu den Pachtflächen gehörte auch der Hof seiner Mutter, die ihn zum Alleinerben bestimmt hat. Den Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft ermittelt der Kläger durch Betriebsvermögensvergleich für das Normalwirtschaftsjahr.
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