Auf die Berufung der Beklagten wird das Teilurteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 30.12.2009 - 2/17 0 116/09 - insoweit aufgehoben, als die Beklagte unter Ziffer 3. letzter Halbsatz verurteilt wurde, gegebenenfalls den Wert der Unternehmen und Immobilien durch Sachverständigengutachten zu ermitteln.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts - soweit es nicht aufgehoben wurde - sind vorläufig vollstreckbar.
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