Abzug von Nachlassverbindlichkeiten; Aufwendungsersatzanspruch; Bereicherungsanspruch - Keine Abziehbarkeit von Aufwendungen für wertverbessernde Renovierungsarbeiten als Nachlassverbindlichkeiten bei fehlendem Aufwendungsersatz- oder Bereicherungsanspruch
FG Düsseldorf, Urteil vom 18.10.2006 - Aktenzeichen 4 K 1915/05 Erb
DRsp Nr. 2007/21361
Abzug von Nachlassverbindlichkeiten; Aufwendungsersatzanspruch; Bereicherungsanspruch - Keine Abziehbarkeit von Aufwendungen für wertverbessernde Renovierungsarbeiten als Nachlassverbindlichkeiten bei fehlendem Aufwendungsersatz- oder Bereicherungsanspruch
1. Vor dem Erbfall getätigte Aufwendungen des Hofnacherben für wertverbessernde Renovierungsarbeiten an zum Nachlass gehörenden Wohnungen können nicht als Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden, wenn im maßgebenden Zeitpunkt des Todes der Vorerbin kein Aufwendungsersatz- oder Bereicherungsanspruch bestanden hat.2. Davon ist auszugehen, wenn die Arbeiten auf eigene Kosten in der Erwartung zukünftigen Eigentumserwerbs ausgeführt worden sind.