Streitig ist die Höhe der vorzunehmenden Abschreibungen in einer Steuerberater-Sozietät.
Der Kläger war seit dem 01.05.1995 an der T. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zusammen mit seinem Vater - Steuerberater X. T. -, der zuvor eine Einzelpraxis betrieben hatte, beteiligt. Mit Partnerschaftsvertrag vom 05.11.1997 trat die Ehefrau des Klägers mit Wirkung vom selben Tag in die Sozietät ein. Am 06.11.1997 verstarb der Vater des Klägers. Alleinerbin aufgrund des Testaments vom 26.01.1980 war die Ehefrau des Verstorbenen, Frau J. T.. Aufgrund einer Testamentsergänzung vom 29.10.1997 erhielten die Enkelkinder jeweils ein Vermächtnis iHv 50.000,- DM.
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