Der Antrag des Antragstellers vom 20.4.2017 auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung seines Verfahrensbevollmächtigten für die Durchführung eines Nachlassinsolvenzverfahrens wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Auslagen werden nicht erstattet.
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