I.
Die Kläger begehren die vermögensrechtliche Rückübertragung des Grundstücks K. Straße .../O.straße ... in Berlin-...
Eigentümer des Grundstücks war seit 1919 der jüdische Fabrikant Theodor S. Er verkaufte das Grundstück im Oktober 1940 an den Kaufmann Christian D. Das Grundstück wurde in den fünfziger Jahren in Volkseigentum überführt. Eigentümer ist heute die beklagte Bundesrepublik Deutschland.
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