BVerwG - Urteil vom 30.06.2005
7 C 15.04
Normen:
VermG § 2 Abs. 1 Satz 1 ; BGB § 133 § 157 § 2033 Abs. 1 Satz 1 § 2033 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
VG Berlin, vom 27.04.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 9 A 416.99

Alleinige Anspruchsberechtigung bei Übertragung der Miterbenanteile an Grundstück des Geschädigten auf einzelnen Miterben vor In-Kraft-Treten des Vermögensgesetzes

BVerwG, Urteil vom 30.06.2005 - Aktenzeichen 7 C 15.04

DRsp Nr. 2005/12369

Alleinige Anspruchsberechtigung bei Übertragung der Miterbenanteile an Grundstück des Geschädigten auf einzelnen Miterben vor In-Kraft-Treten des Vermögensgesetzes

»Haben die übrigen Miterben eines verstorbenen Geschädigten vor In-Kraft-Treten des Vermögensgesetzes ihre Anteile an dem Nachlass des Geschädigten einem Miterben übertragen, ist allein dieser Miterbe Berechtigter im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 VermG.«

Normenkette:

VermG § 2 Abs. 1 Satz 1 ; BGB § 133 § 157 § 2033 Abs. 1 Satz 1 § 2033 Abs. 2 ;

Gründe:

I.

Die Kläger begehren die vermögensrechtliche Rückübertragung des Grundstücks K. Straße .../O.straße ... in Berlin-...

Eigentümer des Grundstücks war seit 1919 der jüdische Fabrikant Theodor S. Er verkaufte das Grundstück im Oktober 1940 an den Kaufmann Christian D. Das Grundstück wurde in den fünfziger Jahren in Volkseigentum überführt. Eigentümer ist heute die beklagte Bundesrepublik Deutschland.