I.
Die Beteiligte zu 1) ist die überlebende Ehefrau des Erblassers, die Beteiligten zu 2) bis 5) sind die aus der Ehe hervorgegangenen Kinder.
Testen Sie "Praxishandbuch Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|