Die form- und fristgerecht eingelegte weitere Beschwerde ist zulässig (§§ 27, 29 FGG). Insbesondere folgt die Berechtigung der Beteiligten zu 1., weitere Beschwerde einzulegen, aus der Zurückweisung der Erstbeschwerde. Das Rechtsmittel hat jedoch in der Sache keinen Erfolg.
Die Entscheidung des Landgerichts ist frei von Rechtsfehlern. Mit zutreffender Begründung, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird, hat das Landgericht eine Befugnis der Beteiligten zu 1., die Entscheidung des Rechtspflegers bei dem Amtsgericht Waldbröl vom 17.9.2002 anzufechten, verneint.
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