I.
Die Antragstellerin ist die Tochter des Bruders der zwischen dem 3. und dem 5. Juni 2000 in Düsseldorf verstorbenen Erblasserin, die verwitwet war und keine Abkömmlinge hinterlassen hat.
Durch Beschlüsse des Amtsgerichts Düsseldorf vom 13. Juni 2000 wurde Rechtsanwalt G. zum Nachlasspfleger betreffend die Sicherung und Verwaltung des Nachlasses sowie die Ermittlung der Erben bestellt.
Der Bruder der Erblasserin, H.J., schlug am 7. Juli 2000 die Erbschaft am Nachlass der Erblasserin aus, und zwar gleichgültig aus welchen Gründen er zur Erbschaft berufen sei und wie hoch sein Erbteil sein sollte.
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