Die klagende Bank nimmt die Beklagten aus übergeleitetem Recht der ehemaligen Sparkasse der Stadt B. auf Rückzahlung verschiedener Kredite in Anspruch. Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Die Beklagten sind im Grundbuch als Eigentümer eines Wohnhauses in B.-L. eingetragen. Das in der früheren DDR belegene Grundstück gehörte ursprünglich der Großmutter der Beklagten. Diese ist am 28. Mai 1983 an ihrem letzten Wohnsitz in Z. (frühere DDR) verstorben und hatte durch handschriftliches Testament vom 7. Juli 1965 unter anderem bestimmt:
"1) Zu meinen Erben setze ich zu gleichen Teilen die Kinder meines Sohnes P. ein.
2) Ich setze folgende Vermächtnisse aus:
a) Meine Tochter I. erhält als Vermächtnis mein gesamtes in der DDR belegenes Vermögen.
b) Mein Sohn P. erhält als Vermächtnis 40% von dem an meinem Todestag bei der E.bank in F. vorhandenen Guthaben und Wertpapierdepot.
Testen Sie "Praxishandbuch Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|