Die Beschwerde des Beteiligten gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Eggenfelden - Grundbuchamt - vom 11. Juli 2012 wird zurückgewiesen.
II.Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000 EUR festgesetzt.
I.
Als Eigentümer eines Grundstücks sind im Grundbuch der Beteiligte und seine im Februar 2012 verstorbene Ehefrau gemäß einem am 18.12.1973 geschlossenen Ehe- und Erbvertrag in Gütergemeinschaft eingetragen.
Testen Sie "Praxishandbuch Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|