OLG Hamm - Beschluss vom 11.04.2003
10 WF 53/03
Normen:
BGB § 181 § 1629 Abs. 2 S. 1 § 1795 Abs. 2 ;
Fundstellen:
ZEV 2004, 249

Anforderungen an die Bestellung einer Grundschuld durch die Vorerbin

OLG Hamm, Beschluss vom 11.04.2003 - Aktenzeichen 10 WF 53/03

DRsp Nr. 2005/3679

Anforderungen an die Bestellung einer Grundschuld durch die Vorerbin

Ist die Vorerbin gleichzeitig gesetzliche Vertreterin des minderjährigen Nacherben, so kann sie der Bestellung einer Grundschuld für diesen zustimmen, ohne den Beschränkungen des § 181 BGB zu unterliegen.

Normenkette:

BGB § 181 § 1629 Abs. 2 S. 1 § 1795 Abs. 2 ;
Fundstellen
ZEV 2004, 249