OLG Bremen - Beschluss vom 06.09.2023
3 W 14/23
Normen:
GBO § 51; BGB § 2113 Abs. 2; BGB § 1850; BGB § 1824 Abs. 1 Nr. 1; BGB § 1643 Abs. 1; BGB § 1629 Abs. 2 S. 1;
Vorinstanzen:
AG Bremen, vom 29.06.2023 - Vorinstanzaktenzeichen VR289-5351-10

Anforderungen an die Beteiligung des minderjährigen Nacherben bei Veräußerung eines in den Nachlass gefallenen Grundstücks durch den Kindesvater als VorerbenZulässigkeit der Anhörung der mit dem Vorerben und Kindesvater verheirateten KindesmutterAnforderungen an die Ermittlung der Entgeltlichkeit der GrundstücksübertragungNotwendigkeit der Bestellung eines Ergänzungspflegers oder einer familiengerichtlichen Genehmigung

OLG Bremen, Beschluss vom 06.09.2023 - Aktenzeichen 3 W 14/23

DRsp Nr. 2023/11684

Anforderungen an die Beteiligung des minderjährigen Nacherben bei Veräußerung eines in den Nachlass gefallenen Grundstücks durch den Kindesvater als Vorerben Zulässigkeit der Anhörung der mit dem Vorerben und Kindesvater verheirateten Kindesmutter Anforderungen an die Ermittlung der Entgeltlichkeit der Grundstücksübertragung Notwendigkeit der Bestellung eines Ergänzungspflegers oder einer familiengerichtlichen Genehmigung

1. Beantragt der Kindesvater als befreiter Vorerbe die Löschung eines Nacherbenvermerks im Grundbuch, welcher dem Schutz seiner Kinder als minderjährigen Nacherben dient, kann auch die mit dem Vorerben verheiratete Kindesmutter als gesetzliche Vertreterin der Nacherben angehört werden.