Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2) vom 17.06.2020 wird der am 20.05.2020 erlassene Beschluss des Amtsgerichts Leverkusen -
Der Antrag des Beteiligten zu 1) vom 29.10.2019 auf Erteilung eines Alleinerbscheins wird zurückgewiesen.
Die durch das Verfahren entstandenen gerichtlichen Kosten einschließlich denjenigen des Beschwerdeverfahrens hat der Beteiligte zu 1) zu tragen. Im Übrigen findet keine Kostenerstattung statt.
1.
Die am xx.xx.2019 verstorbene Erblasserin war verheiratet mit dem am xx.xx.1979 vorverstorbenen A B. Die Beteiligten zu 1) und 2) sind die Söhne der Erblasserin.
Am 11.10.1978 schlossen die Erblasserin und ihr Ehemann einen Erbvertrag, mit dem sie sich gegenseitig zu alleinigen und unbeschränkten Erben eingesetzt haben, gleichviel ob Pflichtteilsberechtigte vorhanden sein sollten (Bl. 4 f. BA AG Leverkusen).
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