BFH - Urteil vom 14.03.2012
IX R 37/11
Normen:
EStG § 17 Abs. 1; EStG § 17 Abs. 2; EStG § 17 Abs. 4; HGB § 255 Abs. 1 S. 1, 2;
Vorinstanzen:
FG Rheinland-Pfalz, vom 27.09.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 2171/08

Anforderungen an die tatsächliche Durchführung eines Treuhandvertrags unter Ehegatten i.R.d. Beteiligung an einer GmbH

BFH, Urteil vom 14.03.2012 - Aktenzeichen IX R 37/11

DRsp Nr. 2012/9908

Anforderungen an die tatsächliche Durchführung eines Treuhandvertrags unter Ehegatten i.R.d. Beteiligung an einer GmbH

Vereinbaren Eheleute untereinander, dem an einer GmbH qualifiziert Beteiligten solle die Rechtsstellung des anderen Ehegatten als Sicherungsgeber für Verbindlichkeiten der GmbH zugeordnet werden, so wird dieser als Treuhandverhältnis auszulegende Vertrag tatsächlich nicht durchgeführt, wenn der Gesellschafter den Sicherungsgeber abredewidrig weder von den Verbindlichkeiten gegenüber der GmbH freistellt noch ihm seine Aufwendungen ersetzt.

Normenkette:

EStG § 17 Abs. 1; EStG § 17 Abs. 2; EStG § 17 Abs. 4; HGB § 255 Abs. 1 S. 1, 2;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten um einen Auflösungsverlust gemäß § 17 Abs. 4 und 2 des Einkommensteuergesetzes i.d.F. des Streitjahres (2004) -- EStG --.