Anordnung der Nachlasspflegschaft trotz testamentarisch angeordneter Testamentsvollstreckung wegen Anhaltspunkten für Testierunfähigkeit des Erblassers
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.09.2012 - Aktenzeichen I-3 Wx 141/12
DRsp Nr. 2012/19520
Anordnung der Nachlasspflegschaft trotz testamentarisch angeordneter Testamentsvollstreckung wegen Anhaltspunkten für Testierunfähigkeit des Erblassers
Bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Erblasser testierunfähig war (hier: demenzielles Syndrom), so wird das bei Gefährdung des Nachlassbestandes bestehende Fürsorgebedürfnis für die Anordnung einer Nachlasspflegschaft im Dienste der endgültigen Erben nicht durch eine im Testament bestimmte Testamentsvollstreckung ausgeräumt, wenn der Erblasser dem Testamentsvollstrecker weitgehende Befugnisse zugestanden hat, die die Wirksamkeit der Anordnung der Testamentsvollstreckung voraussetzen (hier: Auszahlung des weit überdurchschnittlich werthaltigen Nachlasses an den Erben).