FG Nürnberg - Urteil vom 03.04.2003
IV 392/01
Normen:
ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 1 ; AO § 39 Abs. 2 Nr. 1 ; ErbStG § 12 Abs. 1 ; BewG § 9 Abs. 1 ;

Ansatz des Sachleistungsanspruchs statt des Einheitswerts bei im Erbzeitpunkt noch nicht vollständig erfülltem Grundstückskaufvertrag

FG Nürnberg, Urteil vom 03.04.2003 - Aktenzeichen IV 392/01

DRsp Nr. 2003/9382

Ansatz des Sachleistungsanspruchs statt des Einheitswerts bei im Erbzeitpunkt noch nicht vollständig erfülltem Grundstückskaufvertrag

Ist hinsichtlich einer vom Erblasser erworbenen Eigentumswohnung im Erbzeitpunkt zwar die Auflassung erklärt, eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen, der Kaufpreis bezahlt und der Besitz übergegangen und fehlt lediglich noch die Eintragung des Eigentumsübergangs im Grundbuch, so ist der noch nicht erfüllte Sachleistungsanspruch auf Übertragung des Eigentums erbschaftsteuerlich als Vermögensgegenstand mit dem gemeinsamen Wert anzusetzen, der dem Kaufpreis entspricht.

Normenkette:

ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 1 ; AO § 39 Abs. 2 Nr. 1 ; ErbStG § 12 Abs. 1 ; BewG § 9 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob eine von der Erblasserin erworbene, ihr bereits aufgelassene und in ihrem wirtschaftlichen Eigentum stehende Eigentumswohnung trotz fehlender Grundbucheintragung erbschaftsteuerlich bereits mit dem Einheitswert zu erfassen ist.

Die Klägerin ist lt. Erbschein Alleinerbin ihrer am 23.02.1993 verstorbenen Mutter (Erblasserin).