BayObLG - Beschluß vom 08.03.1999
1Z BR 73/98
Normen:
BGB § 2353, § 2363 ;
Fundstellen:
BayObLGZ 1999 Nr. 19
BayObLGZ 1999, 70
FamRZ 1999, 1239
Rpfleger 1999, 331
Vorinstanzen:
LG München I 16 C 15309/97 ,
AG München 63 VI 11936/92 ,

Anspruch auf Erteilung eines Erbscheins an einen Nacherben oder an einen Vorerben

BayObLG, Beschluß vom 08.03.1999 - Aktenzeichen 1Z BR 73/98

DRsp Nr. 1999/6258

Anspruch auf Erteilung eines Erbscheins an einen Nacherben oder an einen Vorerben

»Der Nacherbe hat vor Eintritt des Nacherbfalls nicht das Recht, die Erteilung eines Erbscheins an sich oder an den Vorerben zu beantragen.«

Normenkette:

BGB § 2353, § 2363 ;

Gründe:

I. Der Erblasser hatte mit seiner Ehefrau, der Beteiligten zu 1, am 5.11.1990 handschriftlich folgendes gemeinschaftliche Testament errichtet:

"Gemeinsames Testament!

Wir... setzen uns gegenseitig zu Alleinerben ein. Nach dem Tod des überlebenden Teiles setzen wir unseren Sohn ... (Beteiligter zu 2) zu unserem Alleinerben ein.

Es betrifft nachstehende Erbmasse:

das gesamte Zweifamilienhaus...

Ungehorsamsklausel: