Die Berufung wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt die Gewährung der für die Monate Januar bis März 2012 und den Monat Juli 2012 vom Beklagten als Darlehen bewilligten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem
Testen Sie "Praxishandbuch Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|