I.
Die Kläger sind die Kinder aus der geschiedenen Ehe ihrer Mutter S..... N.. Mit Herrn J...-M...... N... Herr N.., der sich durch Urkunden des Jugendamtes der Stadt W..... zur Unterhaltszahlung an die Kläger verpflichtet hat, hat die sich aus den geschaffenen Titeln ergebenden Verpflichtungen nicht erfüllt. Für den Zeitraum November 1998 bis Februar 2003 ist für die Klägerin zu 1. ein Unterhaltsrückstand von 11.627,51 EUR und für den Kläger zu 2. ein solcher von 10.453,06 EUR angewachsen.
Testen Sie "Praxishandbuch Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|