OLG München - Endurteil vom 01.06.2017
23 U 3956/16
Normen:
BGB § 2314 Abs. 1;
Fundstellen:
FamRZ 2017, 2076
ZEV 2017, 460
Vorinstanzen:
LG München I, vom 12.08.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 2889/16

Anspruch des Pflichtteilsberechtigten auf Vorlage eines notariellen Verzeichnisses über den Bestand des Nachlasses

OLG München, Endurteil vom 01.06.2017 - Aktenzeichen 23 U 3956/16

DRsp Nr. 2017/7972

Anspruch des Pflichtteilsberechtigten auf Vorlage eines notariellen Verzeichnisses über den Bestand des Nachlasses

1. Der Anspruch des Pflichtteilsberechtigten auf Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses wird nicht dadurch berührt, dass der Erbe bereits ein privates Verzeichnis vorgelegt hat. Vielmehr kann der Pflichtteilsberechtigte die Ansprüche auf Erteilung eines privaten und eines notariellen Verzeichnisses neben- oder hintereinander geltend machen. Insbesondere ist das Verlangen nach einem notariell aufgenommenen Verzeichnis auch nicht rechtsmissbräuchlich, wenn zuvor ein privates Verzeichnis vorgelegt wurde. 2. Allein dass die Erbin bereits betagt und nach ihrem Vortrag krank ist, lässt das Begehren auf Vorlage eines notariellen Nachweisverzeichnisses nicht rechtsmissbräuchlich erscheinen. 3. Der Erbe kann sich jedenfalls dann nicht auf die Bedürftigkeit des Nachlasses berufen, wenn der Pflichtteilsberechtigte mehrfach angeboten hat, die gesetzlich anfallenden Notarkosten zu übernehmen.

Tenor

1.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 12.08.2016, Az. 6 O 2889/16, wird zurückgewiesen.

2.

Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts München I ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

4.