Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Beklagten durch einstimmigen Beschluss gem. § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
Der Beklagte erhält Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 3 Wochen.
I.
Die Parteien streiten um Vermächtnisansprüche aus einem Erbvertrag.
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