Auf die Berufung der Beklagten wird das am 05.12.2011 verkündete Teilurteil des Landgerichts Bonn, Az.:
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf 700,- € festgesetzt.
I.
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