Ansprüche eines Steuerberaters wegen unvollständig erbrachter Leistungen gegenüber einem verstorbenen Auftraggeber
BGH, Urteil vom 10.03.2005 - Aktenzeichen IX ZR 25/01
DRsp Nr. 2005/5717
Ansprüche eines Steuerberaters wegen unvollständig erbrachter Leistungen gegenüber einem verstorbenen Auftraggeber
1. Ist ein Steuerberater mit der Erstellung eines Gutachtens über steuerliche Fragen beauftragt, so ist der Anspruch auf Werklohn erst fällig, wenn das Werk fertiggestellt ist. Kommt es hierzu nicht, so besteht ein Anspruch auf Vergütung nur im Falle der Kündigung durch den Auftraggeber (§ 649BGB).2. Vergütungsansprüche eines Steuerberaters können nicht deshalb zuerkannt werden, weil in einem gegen ihn gerichteten Strafverfahren zu seinen Gunsten von entsprechenden Forderungen ausgegangen worden ist. Vielmehr hat er im Zivilverfahren seine Forderung substantiiert darzulegen und zu beweisen.